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Urteil zur europäischen Bankenunion – Karlsruhe zieht den Schwanz ein

30. Juli 2019

Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht die Europäische Bankenunion durchgewunken. Die Klage gegen das 2014 beschlossene Konstrukt wurde abgewiesen. Einheimische Steuerzahler haften damit auch für Bankpleiten in anderen europäischen Staaten.

Die Kritik der Klageführenden hat sich an diesen massiv gestiegenen Risiken bei gleichzeitiger Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die europäische Ebene entzündet. Und irgendwie scheint Karlsruhe die Kritikpunkte auch zu teilen, denn in der Urteilsbegründung wurde betont, dass ja schließlich die Aufsicht über die Kreditinstitute nicht vollständig auf die Europäische Zentralbank übergingen. Außerdem mahnte das Verfassungsgericht an, dass bestehende Regeln strikt einzuhalten seien.

Nach Ansicht der Bayernpartei ist der Urteilsspruch ein Desaster und das Verfassungsgericht hat einfach den Schwanz eingezogen. Ergänzend merkte der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber, an: „Beim Start des Euro wurde fest vereinbart, dass kein Staat für die Schulden eines anderen haftet. Dieses Prinzip wurde und wird immer mehr ausgehöhlt. Zum Schaden der Einheimischen.

Nebenbei macht sich das Bundesverfassungsgericht alles an Rest-Reputation auch noch kaputt. Denn permanent werden von Karlsruhe rote Linien gezogen und dann doch wieder nach hinten versetzt. Und mit jedem Urteil wird die Fallhöhe eines Euro-Crashs erhöht, ohne dass die Probleme auch nur ansatzweise angegangen werden. Sollte es zu diesem Crash kommen, dann werden die Ausmaße katastrophal sein. Und zumindest was es die Ausmaße betrifft, muss sich einen Teil dann Karlsruhe zurechnen lassen.“

(Bild/Pixabay)