Eigenstaatlichkeit

Weg zur Unabhängigkeit

Häufig antworten Menschen auf die Forderung nach einem unabhängigen bayerischen Staat mit einem teils ungläubigen, teils empörten „Das geht doch gar nicht“. Verwunderlich ist das nicht, schließlich wird das Thema in der politischen Diskussion weitestgehend ignoriert. Um diesen Vorbehalten zu begegnen, hat die Bayernpartei ein Dokument erarbeitet, in dem der Weg zu einem unabhängigen Bayern skizziert wird. Fraglos kann man gegen jeden der genannten Punkte ein Gegenargument vorbringen; aber allein die Fülle der Überlegungen zeigt: Die Bestrebungen der Bayernpartei sind weder irrational, noch unbegründet oder gar illegitim.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein unabhängiges Bayern lebensfähig?

Bayern hat fast 13 Millionen Einwohner und ist damit größer als Griechenland, Portugal, Belgien, Tschechien, Ungarn, Schweden, Österreich, die Schweiz oder Dänemark. Gemessen an seiner Einwohnerzahl wäre ein unabhängiges Bayern der neuntgrößte Staat der Europäischen Union.
Auch gemessen an seiner Fläche wäre Bayern mit seinen 70.550 km² ein vergleichsweise großer Staat: Bayern ist etwa so groß wie Belgien und die Schweiz zusammen.
Darüber hinaus wäre ein unabhängiges Bayern auch wirtschaftlich ein starker Staat: Bayern hatte 2016 ein Gesamt-Bruttoinlandsprodukt in Höhe von 568 Milliarden Euro und steht damit an siebter Stelle aller 28 EU-Staaten. Zum Vergleich die BIP-Daten vergleichbarer Länder: Belgien 468,2 Mrd. EUR, Dänemark 306,9 Mrd. EUR, Österreich 386,4 Mrd. EUR (alle Zahlen von 2016). Beim pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt befindet sich Bayern mit 44.215 Euro unter den Top 5 aller EU-Staaten und liegt damit vor der Bundesrepublik Deutschland.

Ist ein Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik rechtlich möglich?

Das Grundgesetz kennt kein Austrittsrecht der einzelnen Länder, erklärt aber internationales Recht zu deutschem Recht (Art. 25 I). Hierzu gehört auch die UN-Charta, die das Recht der Völker auf Selbstbestimmung konstituiert (Art. 1 Nr. 2).
Das Grundgesetz bekennt sich zudem umfassend zum Demokratieprinzip (Art. 20). Diese Demokratie kann aber nur dann als gewährleistet angesehen werden, wenn sich Mehrheiten auch unterhalb der Bundesebene bilden können; dies ergibt sich auch aus dem Föderalismusprinzip.
Die Demokratie ist aber nicht nur rechtlich anerkannt, sie ist ein unbestrittenes Merkmal der Bundesrepublik und ihres politischen Prinzips. Daher könnte eine Abstimmung, bei der die Bayern mit großer Mehrheit für die Loslösung stimmen, nicht einfach ignoriert werden.

Bleibt ein unabhängiges Bayern in der Europäischen Union?

Ein unabhängiges Bayern wäre selbstverständlich ein Teil Europas – geographisch wie politisch. Es würde gute Beziehungen zu seinen Nachbarn pflegen und sich um die Einbindung in eine gemeinsame Organisation der europäischen Länder bemühen – bereits 1948 hat die Bayernpartei ein Europa der Regionen gefordert.
Eine zentralistische EU wird von den Bürgern allerdings nicht gewünscht. Die Europäische Union der Gegenwart ist ein Verbund von Nationalstaaten mit faktisch unbegrenzten und immer weiter wuchernden Kompetenzen. Demokratie bleibt dabei häufig auf der Strecke. Über den Verbleib in der EU soll daher eine Volksabstimmung entscheiden.
Ein Europa der Regionen hingegen stellt eine wirksame Vertretung der Mitgliedsländer auf internationaler Ebene sicher. Gleichzeitig muss aber jede Region das Recht behalten, ihre Interessen dort selbst wahrzunehmen, wo sie es für sinnvoll erachtet. Getreu dem Subsidiaritätsprinzip soll jede Entscheidung auf der Ebene fallen, die in erster Linie betroffen ist. Was die niedrigere Ebene zufriedenstellend lösen kann, soll die höhere Ebene nicht an sich reißen.

Bayern war doch selbst einmal Nehmerland im Länderfinanzausgleich. Wie steht die Bayernpartei dazu?

Der höchste Betrag, der aus dem Länderfinanzausgleich an Bayern ausbezahlt wurde, war 206 Millionen Euro. Das war 1980 und diese Summe machte etwa 1 % des damaligen bayerischen Jahresetats aus. Auch damals war die Bayernpartei schon für die Unabhängigkeit.
Im Jahr 2017 hat Bayern 5,9 Mrd. EUR in den Länderfinanzausgleich eingezahlt. Das ist mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens des Länderfinanzausgleichs. Seit der Gründung der Bundesrepublik hat Bayern knapp 60 Mrd. EUR mehr in den Länderfinanzausgleich einbezahlt, als herausbekommen.
Die Bayernpartei ist nicht unsolidarisch, allerdings belasten zweckungebundene Transferleistungen in dieser Größenordnung nicht nur Geberländer wie Bayern. Sie lähmen zudem die Empfänger, die keine Anreize zur Konsolidierung ihrer Finanzen haben und sich an die Subvention gewöhnen. Von einem fairen Wettbewerb zwischen selbstständigen Staaten hingegen profitieren alle.

Ist Bayern finanziell von Deutschland abhängig?

Der Haushalt der Bundes­republik Deutschland speist sich zu über einem Viertel aus bayerischen Steuer­geldern. Insgesamt zahlt Bayern jährlich weit über 30 Mrd. Euro mehr an den Bund, als vom Bund an Bayern zurückfließen.
Bayern hätte nach seiner Unabhängigkeit also mehr finanzielle Mittel zur Verfügung als heute. Somit ist Bayern auf die Bundes­repu­blik finanziell nicht angewiesen. Die Höhe der geleisteten Sozialabgaben, das Steuer­aufkom­men, und auch die Wirt­schafts­leistung lie­gen zudem weit über dem Bundes­durchschnitt.
Folglich wären die Mittel, die einem unabhängigen bayerischen Staat zur Verfügung stünden, weit höher als in vergleichbaren Staaten. Der Staatshaushalt wäre höher als zum Beispiel in Österreich, in Schweden oder auch in Belgien – egal ob man ihn pro Einwohner oder insgesamt berechnet. Wenn diese Länder ihre Ausgaben mit Eigenmitteln bestreiten können, dann könnte es ein unabhängiges Bayern selbstverständlich auch.

Wie will ein unabhängiges Bayern die sozialen Sicherungssysteme finanzieren?

Die bayerischen Beitragszahler zahlen heute überdurchschnittlich viel in die bundesweit angelegten Sozialsysteme ein. Überdurchschnittlich deshalb, weil das durchschnittliche Lohnniveau in Bayern höher liegt als in den meisten anderen Bundesländern. Im Gegenzug erhalten die bayerischen Sozialversicherten auch proportional zu ihren Einzahlungen niedrigere Leistungen, weil z. B. die Arbeitslosenquote oder auch die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Bayern niedriger ist als anderswo. Die Beiträge zu den sozialen Sicherungssysteme könnten in einem unabhängigen Bayern bei gleichbleibenden Leistungen erheblich gesenkt werden.

Droht eine Abwanderung der Wirtschaft?

Die sehr leistungsfähige Wirtschaft in Bayern und die Einsparungen der Zahlungen an Deutschland machen Steuerentlastungen bei einem ausgeglichenen Haushalt möglich. Der Wirtschaftsstandort Bayern wird dadurch noch attraktiver.

Wird sich Franken abspalten?

In einem unabhängigen Bayern werden die Regierungsbezirke und Gemeinden politisch aufgewertet. Die Identität Frankens wird durch diesen Zuwachs an Föderalismus erheblich gestärkt, der mehrheitliche Wunsch nach Abspaltung ist daher unwahrscheinlich. Aber auch hier bekennen wir uns zum Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Was würde nach der bayerischen Unabhängigkeit mit dem Bundeseigentum in Bayern geschehen?

Ein unabhängiges Bayern soll Bundeseigentum übernehmen und auf bayerisches Eigentum im Bund verzichten; im Gegenzug soll Bayern Bundesschuld anteilig an der Bevölkerungsanzahl übernehmen. Privateigentum bleibt völlig unangetastet.

Wo ist verankert, dass bei einer Wiedervereinigung eine Volksbefragung stattfinden muss?

Das Grundgesetz wurde 1949 als Provisorium geschaffen. Artikel 146 GG bestimmte:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Dieser Volksentscheid nach Artikel 146 GG war ursprünglich für den Fall der deutschen Wiedervereinigung vorgesehen. Da in diesem Fall auch der Gültigkeitsbereich der Verfassung zur Debatte gestanden hätte, wäre in Bayern auch die Frage aufgetaucht, ob Bayern der Bundesrepublik weiter angehören will oder nicht.
Da sich die Bundesregierung 1990 entschied, den Weg zur Wiedervereinigung über den Artikel 23 GG a.F. – also über einen Beitritt der neuen Länder zum Bundesgebiet – zu beschreiten, kam der Artikel 146 GG bislang nicht zum Tragen.

Ist die Bayernpartei monarchistisch?

Die Bayernpartei will einen souveränen Staat Bayern innerhalb Europas. Zu einem souveränen Staat gehört selbstverständlich ein Staatsoberhaupt (nicht gleichzusetzen mit dem Ministerpräsidenten). Wir möchten ein vom Volk gewähltes Staatsoberhaupt, eine Rückkehr zur Erbmonarchie schließt die Bayernpartei aus.

Ist die Bayernpartei nationalistisch?

Nationalismus bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch die Überhöhung der eigenen Nation oder Kultur über andere Staaten. Diese Denkweise hat unserer Ansicht nach viel Leid über die Völker Europas gebracht. Wir respektieren andere Länder und Kulturen und sehen sie als Partner auf dem Weg zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker Europas.