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Keine Abschaffung des Kooperationsverbots (Landtagswahl 2018)

21. Juni 2018

Die Kulturhoheit der Bundesländer wird – wenn es nach dem Willen der im Bundestag vertretenen Parteien geht – nicht länger Bestand haben. Mit der Abschaffung des sogenannten Kooperationsverbots würde die Bundesregierung Zugriff auf unsere bayerische Bildungspolitik erhalten. Denn das Kooperationsverbot verbietet die Einmischung des Bundes in die Bildungspolitik der Länder – auch in finanzieller Hinsicht.

Das Ziel der Kooperationsverbot-Gegner ist eine „einheitliche Bildungspolitik“ in der Bundesrepublik. Für uns Bayern wäre dies eine Katastrophe, schließlich bedeutet eine Vereinheitlichung zwangsweise ein Absinken Bayerns auf das Bildungsniveau von Nordrhein-Westfalen, Bremen oder Berlin.

Das Kooperationsverbot und der damit verbundene Bildungsföderalismus hingegen haben zwei zentrale Vorteile.

Erstens wird der durch schlechte Bildungspolitik angerichtete Schaden minimiert: Wenn zum Beispiel eine Landesministerin oder ein Landesminister in einem Bundesland schlechte Arbeit leistet, dann sind nur die Kinder des entsprechenden Bundeslandes betroffen. Würde es sich hingegen um ein mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattetes Bundesministerium handeln, so wären alle Kinder in der Bundesrepublik betroffen. Das Kooperationsverbot reduziert daher ganz praktisch das Schadensrisiko.

Zweitens bietet der Bildungsföderalismus die Möglichkeit für mehr leistungsfördernden Wettbewerb zwischen den Bildungssystemen. Zielvereinbarungen und objektive Vergleichsmöglichkeiten zwischen den Ländern würden die Bildungspolitiker der Länder dazu zwingen, ihre Politik am Lernerfolg der Schüler zu messen. Von Gegnern des Kooperationsverbots vorgebrachte Argumente wie „Bayern steht nicht im Wettbewerb zu Bremen oder Berlin, sondern Deutschland zu China und Südkorea“ haben somit das leistungsfördernde Prinzip des Wettbewerbs schlicht und ergreifend nicht verstanden.

Eine Abschaffung des Kooperationsverbots wäre demnach zum Nachteil aller Schüler in der Bundesrepublik Deutschland. Dass – obwohl andere und bessere Möglichkeiten zur besseren Finanzierung von Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen – ernsthaft über eine Grundgesetzänderung zur Abschaffung des Kooperationsverbots nachgedacht wird, zeigt daher die Eindimensionalität der bildungspolitischen Diskussion in der Bundesrepublik. Die Bayernpartei wird auch weiterhin gegen die fortschreitenden Zentralisierung des Bildungssystems kämpfen.

Detaillierte Informationen zu den bildungspolitischen Vorstellungen der Bayernpartei finden Sie in unserem Grundsatzprogramm.

(Bild/Pixabay)