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Gesetzlich verbindliche Quoten auf Wahlvorschlägen sind ein Angriff auf die demokratische Ordnung!

6. Februar 2019

Nun hat die Diskussion um eine verbindliche Frauenquote auf Wahllisten auch den bayerischen Landtag erreicht. Noch hatte der Vorstoß von Grün/Rot keine Chance, in Brandenburg ist er aber – zumindest vorerst – Realität geworden.

Vorerst, denn sogar der eigene juristische Dienst des brandenburgischen Landtags hält das Ganze für verfassungswidrig. Die Bayernpartei schließt sich dieser Meinung an und lehnt jegliche gesetzlich verbindlichen Quoten ab.

Der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber, kommentierte: „Das ist doch nichts weniger als ein Angriff auf die demokratische Ordnung. Das von vielen Generationen erkämpfte allgemeine und gleiche Wahlrecht soll wieder einer Art von Klassen-Wahlrecht weichen.

Jede Frau und jeder Mann kann sich um politische Ämter bewerben, eine Privilegierung einzelner Gruppen ist Einschränkung und Zwang. Man erkennt das Misstrauen einiger Parteien gegenüber dem in Sonntagsreden so gerne gehätschelten „Souverän“, dem Wahlvolk. Dieses will man offensichtlich erziehen und seine Angehörigen wie Untertanen behandeln.

Eine viel demokratischere Lösung sind die von der Bayernpartei schon lange geforderten offenen Wahllisten, bei der die Wähler die Reihenfolge der Gewählten bestimmen und nicht Parteigremien. Warum sollte nicht etwa auch bei Landtagswahlen kumulieren und panaschieren möglich sein?“

(Bild/Pixabay)