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Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission tritt europäische Werte mit Füßen
13. Juni 2021Die EU-Kommission hat gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil über einen Spruch des Europäischen Gerichtshofes hinweggesetzt hat – als es um die milliardenschweren Ankäufe der Europäischen Zentralbank ging.
Nach Kommissions-Ansicht steht also EU-„Recht“ über allem und ganz offensichtlich fürchtet sie, dass mit diesem Urteil des Verfassungsgerichts ein unverzeihlicher Präzedenzfall geschaffen wurde. Nach Ansicht der Bayernpartei wird mit dem Vorgehen der Kommission aber ein ungleich gravierender Präzedenzfall geschaffen bzw. eine gefährliche Richtung eingeschlagen: Nämlich der Weg in den Super-Zentral-Staat. In dem dann als Prinzipien nicht mehr Recht, Verfassung und demokratische Legitimation gelten, sondern Befehl und Gehorsam.
Entsprechend auch der Kommentar des Landesvorsitzenden der Bayernpartei, Florian Weber: „Subsidiaritätsprinzip und Rechtsstaatsprinzip sind ganz elementaren Grundlagen eines friedlichen und gedeihlichen Zusammenlebens. Mit dieser Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens tritt aber die EU-Kommission diese Prinzipien und damit auch europäische Werte mit Füßen. Die von-der-Leyen-Kommission legt damit letztlich die Axt an eine friedliche europäische Zusammenarbeit.“
(Bild/Pixabay)