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Der Ruf des Muezzin in Köln – ein Schulbeispiel falsch verstandener Religionsfreiheit

19. Oktober 2022

Die Entscheidung der Stadt Köln, den Muezzin-Ruf zum islamischen Freitagsgebet zuzulassen, geht nach Auffassung der Bayernpartei über das Gebot der Religionsfreiheit weit hinaus. So wichtig Religionsfreiheit als Persönlichkeitsrecht ist, so hat doch der öffentliche Raum die kulturelle Prägung eines Landes wiederzuspiegeln, die in unserem Land eben christliche und nicht islamische Wurzeln zeigt.

Hierzu Bayernpartei-Generalsekretär Hubert Dorn:

Artikelbild: Die Sultan-Ahmed-Moschee mit ihren sechs Minaretten in Istanbul von Dersaadet unter CC BY-SA 3.0