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Datenschutz, Tesla und der Mittelstand – gleiches Recht für alle?

27. Oktober 2020

Vergleichsweise wenig Aufsehen erregte eine jüngst veröffentlichte Studie des „Netzwerks Datenschutzexpertise“, eines Zusammenschlusses von Datenschützern. Dabei ist der Ergebnis durchaus bemerkenswert und eindeutig.

Untersucht wurde einer der derzeitigen medialen und Politiklieblinge, nämlich die E-Automarke „Tesla“. Und deren Fahrzeuge dürften – aus Gründen des Verbraucher- und Datenschutzes – in Europa eigentlich gar nicht zugelassen werden. Bemängelt wird unter anderem die dauernd laufende Video- und Ultraschallüberwachung, die problemlos ausgelesen werden kann.

Aus der Sicht der Bayernpartei ist bemerkenswert, wie man ganz offensichtlich an derzeit gehätschelte Projekte wie die E-Mobilität viel mildere Maßstäbe anzulegen scheint, wie an andere. Zum Beispiel die „Klassische“ Automobil-Industrie. Noch dazu, wenn – wie im Falle „Tesla“ – die Firma noch ein Werk im strukturschwachen Brandenburg baut. Da sind dann auf einmal Themen wie „Flächenfraß“ oder exorbitanter Wasserverbrauch völlig nachrangig.

Auf einen weiteren Aspekt wies der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber, hin: „Aus vielen Gesprächen, gerade auch als Bezirksrat, weiß ich, wie sehr der Mittelstand unter immer mehr Bürokratie und Vorschriften leidet. Und gerade hier ist das Thema Datenschutz ein echter Dauerbrenner, sind doch die drohenden Bußgelder bei Verstößen exorbitant hoch.

Da muss dann die kleine Metzgerei oder die kleine Werkstatt einen Datenschutzbeauftragten bestellen, diesen für viel Geld schulen lassen, eine Datenschutzrichtlinie erstellen, und, und, und. Auf der anderen Seite fahren Fahrzeuge zu Tausenden auf unseren Straßen, die nicht einmal den elementarsten Grundsätzen des Datenschutzes genügen. Da darf man schon die Frage stellen, was aus dem alten Rechtsgrundsatz „gleiches Recht für alle“ geworden ist. Vom drohenden Entzug der Fahrerlaubnis für Tesla-Fahrzeuge habe ich jedenfalls noch nichts gehört.“

(Bild/Pixabay)