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Arbeitspflicht für Asylbewerber hilft allen

3. Februar 2025

Richard Progl, stellvertretender Vorsitzender der Bayernpartei und Stadtrat in München im Interview:

Freies Bayern: Herr Progl, Sie fordern die Heranziehung von Geflüchteten zu gemeinnütziger Arbeit. In der aktuellen Diskussion ein ziemlich heißes Eisen.

Stadtrat Richard Progl: Möglich, das sollte es aber eigentlich gar nicht sein. Schließlich ist das geltende Rechtslage. § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht ausdrücklich vor, dass Asylbewerber sowohl zu einer Tätigkeit für den Unterhalt der Aufnahmeeinrichtung als auch für die Allgemeinheit verpflichtet sind.

Freies Bayern: Das dürfte die meisten Bürger wohl überraschen.

Stadtrat Richard Progl: Das verstehe ich. Diese Gesetzesvorschrift ist faktisch „tot“. Sie wird nicht bis kaum angewandt.

Freies Bayern: Woran liegt das?

Stadtrat Richard Progl: Ich denke, dass bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, die dafür in aller Regel zuständig wären, einfach wenig Antrieb besteht, das durchzusetzen. Der böse Begriff „Zwangsarbeit“ wird da schnell vorgebracht. Und natürlich braucht das alles Organisation.

Vor ziemlich genau elf Monaten hat Innenminister Herrmann die Asylbehörden aufgerufen, diese Möglichkeit zu nutzen (https://www.bayern.de/herrmann-gemeinnuetzige-arbeit-schafft-win-win-situation-fuer-asylbewerber-und-gesellschaft/). In der Realität ist davon aber nicht viel angekommen.

Was erhoffen Sie sich konkret von dieser Arbeitspflicht?

Ganz grundlegend ist natürlich eines: Die Arbeit würde gemacht. Es gibt genug öffentliche Aufgaben, für die kein oder zu wenig Geld da ist, die aber auch durch Private nicht erledigt werden. Als banalstes Beispiel denke man an das Müllaufsammeln am Straßenrand oder in Parks.

Aber ich denke auch, dass es das Ansehen von Flüchtlingen erhöht, wenn man sie bei solchen Tätigkeiten sieht. Das ist doch deutlich besser als wenn Klischees vorherrschen, die würden dauernd nur „auf der faulen Haut“ liegen.

Und wenn man in diesen Unterkünften die ganze Zeit beschäftigungslos auf engem Raum zusammenlebt, dann ist das der Integration nicht förderlich und man kommt auch auf dumme Ideen.

Wobei es aber auch Asylbewerber geben wird, die nicht restlos begeistert sein werden, zu solcher Arbeit herangezogen zu werden.

Natürlich, es gibt auch Personen, die dieses erwähnte Klischee durchaus erfüllen. Nicht selten, weil sie in ihren Heimatländern etwas von angeblich paradiesischen Zuständen in Bayern und Deutschland hören, wo man für seinen Lebensunterhalt nicht arbeiten muss, sondern alles geschenkt bekommt.

Aber wer wirklich politisch oder ethnisch verfolgt wird, den wird das sicher nicht abschrecken.

Freies Bayern: Gibt es denn überhaupt Möglichkeiten, diese Arbeitspflicht durchzusetzen?

Stadtrat Richard Progl: Grundsätzlich würde ich sagen, dass man dann anzweifeln kann, ob jemand wirklich verfolgt wird, wenn er sich an seinem Zufluchtsort nicht einmal nützlich machen will. Neben einer genaueren Prüfung der Asylgründe ist es dann aber auch nur gerecht, die Leistungen einzuschränken.

In der Tat sieht § 5 Abs. 4 Satz 2 des Asylbewerberleistungsgesetz ausdrücklich vor, dass bei unberechtigter Ablehnung nur noch „Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“ gestellt wird. Man sieht also, dass wir hier keineswegs etwas ganz Unverschämtes oder auch nur Neues fordern.

Es steht alles schon im Gesetz, es muss nur durchgeführt werden.