Aktuelles

EuGH-Verhandlung zum Anleihenkauf – Totalversagen des deutschen Staates (Kommentar)

11. Juli 2018

Gestern begannen die Verhandlungen am Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Rechtmäßigkeit von Staatsanleihen-Käufe durch die Europäische Zentralbank (EZB). Geklärt werden soll die Frage, ob es sich beim Anleihenkauf nicht doch um verbotene monetäre Staatsfinanzierung handelt. Auslöser der Verhandlung war ein Ansuchen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), das gegen die Käufe massive Bedenken äußerte und scharfe Kritik an der EZB übte. Bereits im Vorfeld der Verhandlung wird jedoch deutlich, wohin die Reise vermutlich gehen wird. Denn das BVerfG drängte den EuGH bereits im August 2017 zur Eile. Der ließ sich aber ungerührt etwa ein Jahr Zeit, ein Jahr in dem die EZB weitere Staatsanleihen von etwa 500 Milliarden Euro ins Portfolio nahm.

Spannend ist das Verhalten der Bundesregierung. Denn die stellt sich eindeutig auf die Seite der EZB und damit gegen die Bedenken des eigenen Verfassungsgerichts. Sie empfiehlt, wie übrigens auch die EZB und die EU-Kommission in ihren Stellungnahmen, eine Abweisung der Klage.

Scharf kritisierte der Bayernpartei-Vorsitzende Florian Weber den Vorgang: „Was wir hier erleben, ist ein kollektives Versagen der Staatsorgane. Denn natürlich handelt es sich bei dem Kauf wertloser Staatsanleihen durch die EZB um monetäre Staatsfinanzierung. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch erkannt, war aber zu feige, die Konsequenzen zu ziehen. Und die Bundesregierung gibt der EZB mit ihrer Stellungnahme nun einen Freibrief für weitere Hasardeur-Spielchen. Die Frage muss erlaubt sein, ob den europäischen Institutionen, wie dem EuGH oder der EZB – mit ihrem angemaßten Mandat – möglicherweise nicht zu viele Kompetenzen übertragen wurden. Denn eines fällt beim Thema Anleihenkauf völlig unter den Tisch: Die Interessensvertretung der einheimischen Bevölkerung. Der wird mit der Politik der EZB langfristig massiver Schaden zugefügt. Ihrem Amtseid wird die Bundesregierung so jedenfalls nicht gerecht. Dem Urteil im Herbst sehe ich jedenfalls nicht mit Spannung, sondern mit Kopfschütteln entgegen.“

(Bild/Pixabay)