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Nein zum neuen Polizeigesetz!

26. April 2018

Die CSU-Landesregierung erlaubt der Polizei tief in die Grundrechte der bayerischen Bürger einzugreifen. Seit 1945 hat keine staatliche Behörde mehr so viel Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten in die Privatsphäre und Lebensweise der Bürger gehabt. Selbst Polizeivertreter äußern sich hierzu kritisch: „Hier wird wohl vorsorglich die Rechtsgrundlage beim Einsatz der Bundeswehr im Innern mit schweren Waffen geschaffen, denn solche Waffen mit Sprenggeschossen hat die Polizei aktuell nicht im Streifendienst,“ so die Gewerkschaft der Polizei.

Die Bayernpartei stellt klar: Selbstverständlich hat der Staat die Pflicht, die Bürger vor Terror und Kriminalität zu schützen und ihnen ein Leben in Sicherheit zu ermöglichen. Der Gesetzgeber darf dabei jedoch nicht über das Ziel hinausschießen. Einen Abbau von Grundrechten, wie ihn das neue Polizeiaufgabengesetz vorsieht, lehnen wir daher ab.