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70 Jahre Grundgesetz – ein Grund zum Feiern?

22. Mai 2019

Quer durch die Presse und etablierte Politik werden derzeit Geburtstags-Hymnen auf das Grundgesetz gesungen. Es sei die beste, schönste, demokratischste Fast-Verfassung, die ein deutscher Staat je hatte. Denn „Verfassung“ nennt sich das Gesetzeswerk ja gerade nicht, auch wurde es niemals – und das ist eines der Hauptmerkmale der Verfassung eines demokratischen Staates – durch das Staatsvolk mittels Volksabstimmung gebilligt.

Und noch einen Schönheitsfehler hat das Grundgesetz. Der bayerische Landtag hat ihm 1949 nicht zugestimmt. Nicht, weil es nicht demokratisch genug oder zu wenig demokratisch gewesen wäre. Sondern, weil die Mehrheit der damaligen Abgeordneten erkannt hat, dass in ihm der Samen für die Aushöhlung des Föderalismus bereits gelegt war.

Nach Ansicht der Bayernpartei bestätigen sich diese Befürchtungen tagtäglich aufs Neue. Die Rechte der Bundesländer stehen seit Jahrzehnten unter Beschuss der Zentralisten. Früher von denen aus Bonn, dann von denen aus Berlin und die aus Brüssel kommen auch noch obendrauf.

Am deutlichsten erkennbar sind diese Angriffe auf die föderale Ordnung im Bereich der Bildungspolitik. Durch ein Danaer-Geschenk von lächerlichem Umfang, dem „DigitalPakt Schule“, haben sich die Länder Kompetenzen vom Bund abkaufen lassen. Von den Plänen für ein bundeseinheitliches Schmalspur-Abitur, die in schöner Regelmäßigkeit debattiert werden, ganz zu schweigen.

Auch Polizeiaufgaben nimmt der Bund immer öfter wahr. Polizei ist Ländersache – das wäre übrigens sogar im Grundgesetz festgelegt. Und doch tragen die Beamten, die am Münchener Flughafen patrouillieren, kein Rautenwappen auf ihren Ärmeln, sondern den Bundesadler.

Ein weiteres Beispiel ist die Steuerhoheit sowohl in der Verwaltungsmöglichkeit der Einnahmen als auch der Gestaltungsmöglichkeit, ein Beispiel ist die aufgrund einer Verfassungsgerichtsentscheidung neu zu gestaltende Grundsteuer. Es steht massiv zu befürchten, dass auf bayerische Bedürfnisse keine Rücksicht genommen wird – mit Hinweis auf die „Verfassung“.

Alles in allem sind also für die Bayernpartei die Loblieder für das Grundgesetz – trotz aller positiven Aspekte – viel zu laut. Denn obwohl in ihm eigentlich den Bundesländern ein staatliches Eigenleben garantiert ist, sind die Schutzmechanismen hierfür doch viel zu schwach. Und so verkommen die Bundesländer kaum merklich aber doch stetig und Stück für Stück zu reinen Verwaltungsprovinzen. Eine Entwicklung, der sich die Bayernpartei seit ihrer Gründung entgegen stellt und immer stellen wird. Zumal Bayern mit seiner vom Volk angenommenen Verfassung auch bereits alle Grundrechte garantiert. Abschließend gilt festzustellen: Zentralismus – in welcher Form auch immer- hat nie Gutes bewirkt.

(Bild/Pixabay)